SINEOS GmbH AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SINEOS GmbH, Stuttgarter Str. 40, 73430 Aalen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB)

1. Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote der SINEOS GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SINEOS mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SINEOS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SINEOS auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Leistungen und Angebote der SINEOS GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB).

2. Leistungen

(1) SINEOS erbringt für Betreiber von Onlineshops umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen des Onlinemarketings, des Website-/Shopaufbaus und der anschließenden Wartung und Pflege. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet SINEOS dem Kunden dabei aber nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Unternehmenskennzahlen oder Umsatzgrenzen.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern der SINEOS GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch SINEOS, bleibt der Vergütungsanspruch der SINEOS GmbH unberührt.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drittanbieter (z. B. Facebook, Google) jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen- und Konten ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen beziehungsweise zu löschen. Für ein solches Vorgehen ist SINEOS nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der SINEOS GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.

(4) Bei der Inanspruchnahme von Diensten Dritter gelten deren Bedingungen. Diese sind vom Kunden zu beachten.

(5) In Bezug auf die der SINEOS GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht SINEOS hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) SINEOS ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung der SINEOS GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.

(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten (auch Impressum und Datenschutzerklärung) ausschließlich selbst verantwortlich. Etwaige dem Kunden überlassene Rechtstexte sind lediglich als Muster/Platzhalter zu verstehen und vom Kunden gegebenenfalls eigenverantwortlich zu überprüfen.

(9) SINEOS ist berechtigt, mit dem jeweils aktuellen Firmenlogo des Kunden im Internet und den sozialen Medien zu werben.

(10) Etwaige erforderliche Lizenzen für die Inanspruchnahme von Drittanbieterdiensten-/Services sind stets vom Kunden zu tragen und vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarung nicht von der mit SINEOS vereinbarten Vergütung umschlossen.

3. Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen SINEOS und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

4. Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen der SINEOS GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.

(2) SINEOS kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. SINEOS kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber SINEOS nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und SINEOS überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) SINEOS ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung der SINEOS GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

5. Wartungsdienstleistungen

(1) Pflege und Wartungsarbeiten für der SINEOS GmbH erstellte Webshops umfassen die Instandhaltung, Instandsetzung und die Störungsbeseitigung. Ein diesbezüglicher Erfolg wird nicht geschuldet. Sämtliche Arbeiten erfolgen ausschließlich mittels Fern- und Computerzugriff durch SINEOS.

(2) Der Kunde hat SINEOS sämtliche für Pflege- und Wartungsarbeiten erforderlichen Zugänge, Passwörter auf erstes Anfordern hin zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für erforderliche anderweitige Mitwirkungshandlungen.

(3) Die Kosten für Pflege- und Wartungsarbeiten an einem für den Kunden durch SINEOS erstellten Webshop sind nicht von der vereinbarten Pauschale für die Erstellung des Webshops beinhaltet.

6. Suchmaschinenoptimierung und Onlinemarketing

(1) SINEOS hat keinen Einfluss auf ein konkretes Ranking des Kunden zu bestimmten Keywords / Keywordkombinationen innerhalb von Internetsuchmaschinen wie Google. Deren Algorithmen sind geheim und werden permanent von den Betreibern weiterentwickelt.

(2) Im Rahmen von Onlinemarketingmaßnahmen durch SINEOS wird nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Kennzahlen oder Umsatzgrenzen, geschuldet.

7. Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die der SINEOS GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Vertraglich vereinbarte Vergütungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung durch SINEOS fällig, ohne dass es einer weiteren Aufforderung/Mahnung des Kunden bedarf. Im Falle des Zahlungsverzugs kann SINEOS Mahngebühren nach § 288 Abs. 5 BGB erheben.

(3) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine SINEOS erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(4) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde SINEOS nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. SINEOS stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(5) SINEOS stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an SINEOS zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

8. Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat eine individuell, zwischen den Parteien, vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. In Bezug auf Onlinemarketing-Kampagnen und Wartungs- sowie Pflegearbeiten gilt: Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleichen Bedingungen und zu gleicher Laufzeit.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

9. Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SINEOS beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei SINEOS eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei SINEOS vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält SINEOS sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber SINEOS in Verzug, ist SINEOS berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. SINEOS wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

10. Erfüllung

(1) SINEOS wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. SINEOS ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist SINEOS gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der SINEOS GmbH unberührt.

11. Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

12. Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass SINEOS überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt SINEOS insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

13. Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die der SINEOS GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die der SINEOS GmbH für den Kunden erstellt wurden.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die SINEOS nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an SINEOS über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

14. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches der SINEOS GmbH anderweitig eingeräumt.

15. Haftung

(1) SINEOS haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SINEOS nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SINEOS nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

16. Rückgabe und Widerruf

Die SINEOS Contao Search Pro Nutzungslizenzen sind Software-Subscriptions mit jährlicher Laufzeit. Diese werden zu Beginn fällig und laufen immer für ein Jahr. Für Abwicklung dieser Transaktionen verwenden wir Paddle. Paddle ist ein Händler, der eine Zahlungsinfrastruktur für Tausende Softwareunternehmen auf der ganzen Welt bereitstellt. Die Software-Subscriptions können monatlich gekündigt werden. Dies können Sie in Ihrem Kundenkonto mit wenigen Klicks durchführen.

17. Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der SINEOS GmbH maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen SINEOS und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz der SINEOS GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der SINEOS GmbH.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. SINEOS und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

AGB Stand: 01.06.2023