Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SINEOS GmbH, Stuttgarter Str. 40, 73430 Aalen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB)
(1) Alle Leistungen und Angebote der SINEOS GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SINEOS mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SINEOS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SINEOS auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Leistungen und Angebote der SINEOS GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB).
(1) SINEOS erbringt für Betreiber von Onlineshops umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen des Onlinemarketings, des Website-/Shopaufbaus und der anschließenden Wartung und Pflege. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet SINEOS dem Kunden nicht die Erbringung eines Werkes oder eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Angaben zu möglichen Ergebnissen (z. B. Rankings, Conversions oder Umsätze) stellen lediglich Prognosen dar und sind unverbindlich. Eine Garantie für bestimmte Kennzahlen oder Erfolge wird ausdrücklich nicht übernommen.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern der SINEOS GmbH zu erbringen. Soweit SINEOS den Kunden zur Mitwirkung in angemessener Weise und mit ausreichender Frist schriftlich aufgefordert hat und der Kunde dieser Pflicht dennoch nicht nachkommt, bleibt der Vergütungsanspruch der SINEOS GmbH unberührt.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drittanbieter (z. B. Facebook, Google) jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen- und Konten ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen beziehungsweise zu löschen. Für ein solches Vorgehen ist SINEOS nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der SINEOS GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) Bei der Inanspruchnahme von Diensten Dritter gelten deren Bedingungen. Diese sind vom Kunden zu beachten.
(5) In Bezug auf die der SINEOS GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht SINEOS hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) SINEOS ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung der SINEOS GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten (auch Impressum und Datenschutzerklärung) ausschließlich selbst verantwortlich. Etwaige dem Kunden überlassene Rechtstexte sind lediglich als Muster/Platzhalter zu verstehen und vom Kunden gegebenenfalls eigenverantwortlich zu überprüfen.
(9) SINEOS ist berechtigt, mit dem jeweils aktuellen Firmenlogo des Kunden im Internet und den sozialen Medien zu werben.
(10) Etwaige erforderliche Lizenzen für die Inanspruchnahme von Drittanbieterdiensten-/Services sind stets vom Kunden zu tragen und vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarung nicht von der mit SINEOS vereinbarten Vergütung umschlossen.
Der Vertragsschluss zwischen SINEOS und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(1) Die Leistungen der SINEOS GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) SINEOS kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen. SINEOS kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, sofern die vereinbarte Leistung vollständig übergeben wurde, eine prüfbare Funktionsfähigkeit dokumentiert ist und der Kunde nicht innerhalb der Frist begründete Mängel in Textform mitteilt.
(5) SINEOS ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung der SINEOS GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung hin nicht binnen 7 Werktagen schriftlich und unter nachvollziehbarer Darlegung etwaiger Mängel erklärt.
(1) Pflege und Wartungsarbeiten für der SINEOS GmbH erstellte Webshops umfassen die Instandhaltung, Instandsetzung und die Störungsbeseitigung. Ein diesbezüglicher Erfolg wird nicht geschuldet. Sämtliche Arbeiten erfolgen ausschließlich mittels Fern- und Computerzugriff durch SINEOS.
(2) Der Kunde hat SINEOS sämtliche für Pflege- und Wartungsarbeiten erforderlichen Zugänge, Passwörter auf erstes Anfordern hin zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für erforderliche anderweitige Mitwirkungshandlungen.
(3) Die Kosten für Pflege- und Wartungsarbeiten an einem für den Kunden durch SINEOS erstellten Webshop sind nicht von der vereinbarten Pauschale für die Erstellung des Webshops beinhaltet.
(1) SINEOS hat keinen Einfluss auf ein konkretes Ranking des Kunden zu bestimmten Keywords / Keywordkombinationen innerhalb von Internetsuchmaschinen wie Google. Deren Algorithmen sind geheim und werden permanent von den Betreibern weiterentwickelt.
(2) Im Rahmen von Onlinemarketingmaßnahmen durch SINEOS wird nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Kennzahlen oder Umsatzgrenzen, geschuldet.
(1) Die Preise, die der SINEOS GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Vertraglich vereinbarte Vergütungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung durch SINEOS fällig, ohne dass es einer weiteren Aufforderung/Mahnung des Kunden bedarf. Im Falle des Zahlungsverzugs kann SINEOS Mahngebühren nach § 288 Abs. 5 BGB erheben.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde SINEOS nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. SINEOS stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) SINEOS stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an SINEOS zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(1) Der Vertrag hat eine individuell, zwischen den Parteien, vereinbarte Mindestlaufzeit. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit in Textform gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um drei Monate.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SINEOS beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei SINEOS eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei SINEOS vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält SINEOS sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber SINEOS in Verzug, ist SINEOS berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. SINEOS wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(1) SINEOS wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. SINEOS ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist SINEOS gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der SINEOS GmbH unberührt.
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der SINEOS GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, gegen unwahre Tatsachenbehauptungen oder rufschädigende Äußerungen über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen im Rahmen der geltenden Gesetze zivilrechtlich vorzugehen. In berechtigten Fällen behalten wir uns auch die Prüfung strafrechtlicher Schritte vor.
Der Kunde gewährleistet, dass SINEOS überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt SINEOS insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die der SINEOS GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die der SINEOS GmbH für den Kunden erstellt wurden.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die SINEOS nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an SINEOS über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) sowie deren Bearbeitung ist nur nach vorheriger Zustimmung durch SINEOS zulässig. Die Nutzung der Ergebnisse für eigene geschäftliche Zwecke (z. B. Veröffentlichung auf eigener Website, in Social Media oder im Rahmen eigener Werbung) ist zulässig, sofern keine darüber hinausgehende Bearbeitung erfolgt.
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches der SINEOS GmbH anderweitig eingeräumt.
(1) SINEOS haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SINEOS nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SINEOS nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
Alle von uns erstellten und dem Kunden zur Verfügung gestellten Grafiken, Bilder und sonstigen visuellen Inhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Der Kunde hat die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der bereitgestellten Inhalte selbst zu prüfen, sofern nicht ausdrücklich eine Rechtsprüfung durch SINEOS beauftragt wurde. Bei Nutzung von Drittmaterialien (z. B. Stockfotos) versichert SINEOS, über entsprechende Lizenzen zu verfügen. Eine Haftung für weiterführende Nutzungen (z. B. im Rahmen von Werbung Dritter) ist ausgeschlossen.
Die SINEOS Contao Search Pro Nutzungslizenzen sind Software-Subscriptions mit jährlicher Laufzeit und Vorauszahlung. Eine Kündigung ist jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich. Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Kündigung. Die Abwicklung erfolgt über unseren Partner Paddle.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der SINEOS GmbH maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen SINEOS und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz der SINEOS GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der SINEOS GmbH.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. SINEOS und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(1) SINEOS entwickelt Kampagnen im Bereich Suchmaschinenmarketing (SEA) und Suchmaschinenoptimierung (SEO) in enger Abstimmung mit dem Kunden. Die finale Auswahl und Freigabe von Keywords, Anzeigeninhalten sowie Zielseiten erfolgt durch den Kunden.
(2) Die Positionierung in Suchmaschinen sowie die Performance von Anzeigen (z. B. Klicks, Conversions oder Umsätze) sind von zahlreichen Faktoren abhängig. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse wird nicht übernommen. Algorithmusänderungen, technische Einschränkungen der Plattformen (z. B. Google, Meta) oder Maßnahmen des Kunden selbst (z. B. Änderungen an Inhalten oder Technik) können die Wirksamkeit negativ beeinflussen, ohne dass daraus ein Anspruch gegen SINEOS entsteht.
(3) SEO-Maßnahmen werden durch SINEOS dauerhaft überwacht, sofern dies Teil des beauftragten Leistungsumfangs ist. Änderungen durch den Kunden oder Dritte an der Website, die nicht im Vorfeld mit SINEOS abgestimmt wurden, können den Erfolg der Maßnahmen beeinträchtigen. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.
(1) SINEOS implementiert auf Wunsch des Kunden Tracking- und Analyse-Technologien (z. B. Google Analytics, Meta Pixel, Tag Manager, Mouseflow). Die datenschutzkonforme Nutzung dieser Tools liegt in der Verantwortung des Kunden. SINEOS übernimmt keine Rechtsberatung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einzelner Maßnahmen.
(2) SINEOS stellt dem Kunden auf Wunsch über eRecht24 generierte Mustertexte für die Datenschutzerklärung zur Verfügung. Diese Texte dienen als Hilfestellung und sind durch den Kunden in rechtlicher Hinsicht selbstständig zu prüfen und gegebenenfalls durch eine rechtliche Fachperson anpassen zu lassen.
(1) Von SINEOS erstellte Inhalte (z. B. Texte, Bilder) basieren auf kundenspezifischen Vorgaben und werden teilweise unter Verwendung von Stockmaterialien (z. B. von Adobe Stock) und/oder KI-gestützten Tools wie ChatGPT erstellt. Der Kunde erhält für solche Inhalte ein einfaches Nutzungsrecht nach Maßgabe von Ziffer 13 dieser AGB.
(2) SINEOS gewährleistet bei Verwendung von lizenziertem Drittmaterial die Einhaltung der Lizenzbedingungen. Für Inhalte, die auf Kundenvorgaben beruhen oder durch Dritte zur Verfügung gestellt werden, übernimmt SINEOS keine Verantwortung hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte).
(1) Hosting-Dienste sowie E-Mail-Konten werden dem Kunden über Drittanbieter vermittelt. SINEOS ist nicht Anbieter dieser Leistungen und übernimmt keine Garantie für deren ständige Verfügbarkeit, Sicherheit oder Fehlerfreiheit.
(2) Die Auswahl und Beauftragung der Hosting-Dienste erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Vertrages mit dem Drittanbieter. SINEOS unterstützt den Kunden bei der technischen Einrichtung, ohne jedoch für Inhalte oder Einstellungen verantwortlich zu sein, die außerhalb des eigenen Wirkungskreises liegen.
AGB Stand: 01.04.2025