Wir helfen Ihnen bei der Implementierung digitaler Mietverträge in Ihrem Unternehmen, für eine maximale Kostenersparnis.
Digitale Mietverträge lassen sich bequem in jede Website integrieren, es spielt dabei keine Rolle, ob das CMS dahinter TYPO3, Contao oder WordPress ist. Primär wichtig ist, dass der Vertrag rechtliche Verbindlichkeit aufweist und dass die Besucher Ihres Portals damit einfach interagieren können. All diese Voraussetzungen bietet z.B. Adobe® Sign.
Das Unternehmen hat seinen gesamten digitalen Vertragsprozess zertifizieren lassen, daher sind die ausgestellten Unterlagen rechtlich verbindlich. Zudem wird durch eine intelligente Benutzerführung darauf geachtet, dass das Ausfüllen eines solchen Online Vertrages so einfach und nachvollziehbar wie nur möglich stattfindet.
Im nachfolgenden Beispiel zeigen wir auf, wie nun der Ablauf bei einem Mietvertrag aussieht, wenn z.B. ein Apartment vermietet wird.
Auf der Seite von i Live Campus Garden - Microapartments wurde ein digitaler Mietvertrag integriert.
Hier finden Sie weitere Infos über Adobe® Sign.
"Für uns war der Schritt, hin zu einem digitalen Mietvertrag für die Verwaltung unserer Apartments, eine unserer besten Entscheidungen bei i-Live. Das Investment zahlte sich für uns in mehrfacher Hinsicht aus.
Prozesse konnten auf allen Seiten beschleunigt werden. Ein hin und her Schicken per Post entfiel. Durch eine Zeitersparnis von ca. 60% gegenüber dem alten System, konnten unsere Mitarbeitenden viel effektiver eingesetzt werden, da der bürokratische Aufwand enorm reduziert wurde. Und zu guter Letzt entfallen große Papierberge an alten Verträgen, die 10 Jahre aufgehoben werden mussten."
Ein digitaler Mietvertrag vereinfacht aus Kundensicht den Vermietungsprozess, denn es müssen keine Unterlagen mehr ausgedruckt, unterschrieben und per Post an den Vermieter zurück geschickt werden.
Aus Sicht des Vermieters reduzieren sich die administrativen Aufgaben erheblich, da der komplette Prozess online stattfindet und rechtssicher ist. Zurückgeschickte Dokumente müssen nicht erneut auf Veränderungen hin überprüft und eingescannt werden. Auch die Aufbewahrung der ausgedruckten Dokumente ist nicht mehr notwendig.
Ja, seit 2016 ist die Verwendung der elektronischen Signatur europaweit in der eIDAS-Verordnung gesetzlich geregelt und daher auch in Deutschland damit rechtsgültig. Anbieter für digitale Verträge sind zertifiziert, um die gesetzlichen Anforderungen abzudecken.
Auch ein digitaler Mietvertrag muss signiert werden. Bei der Benutzung eines Smartphones oder Tablets, erfolgt diese mit dem Finger im Unterschriftenfeld. Nutzt man hingegen einen Laptop oder Desktop-Rechner, erfolgt dies mit der Maus. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, einfach den Namen einzutippen und via 2-Faktor-Authentifizierung über das Smartphone und SMS, diesen zu bestätigen.
Ja, Adobe® war einer der ersten großen Anbieter, die zertifiziert wurden, um digitale Verträge anzubieten. Es gibt darüber hinaus weitere Anbieter, wie z.B. DocuSign®. Je nach Anforderungsprofil wählt man den passenden Anbieter. SINEOS hat bisher gute Erfahrung mit Adobe® Sign gemacht, die API ist sehr flexibel, dadurch können verschiedenste Prozesse abgebildet werden.
Generell kann der Prozess für digitale Mietverträge in nahezu jede Website oder CMS integriert werden. Generell geschieht das in Verbindung mit einem Formular Plugin, wo der Besucher seine Angaben hinterlegen muss. Anschließend wird daraus der digitale Vertrag erzeugt und für den Mietprozess aufbereitet. Zudem gibt es in der Regel einen Login-Bereich, wo der Mieter Zugriff auf seine Dokumente hat und auch kündigen kann.
Die Verwaltung digitaler Mietverträge erfolgt über eine eigene Admin-Software oder, sofern möglich, direkt in Ihrem Immobilien ERP. Die Lösung hierzu ist normalerweise immer sehr individuell und hängt von den Anforderungen der jeweiligen Immobilienunternehmen ab. Welches hier der beste Weg für Ihre Firma ist, wird über ein Onboarding geklärt, mit anschließender Beratung.
Ihr Ansprechpartner Florian Elischer
Telefon: +49 (0)7173 919 8870